AUFNAHME

Die Integration und die Anpassung an die Gruppe sind Voraussetzung für eine definitive Aufnahme. Jeder Klient/jede Klientin hat eine Probezeit von einem Monat. Während dieser Zeit beträgt die gegenseitige Kündigungsfrist eine Woche. Gerne erklären wir Ihnen auch persönlich das folgende Eintrittsverfahren: 

Eintrittsverfahren

  1. Die Eltern/die rechtlichen Stellvertreter stellen mündlich oder schriftlich eine Anfrage.
  2. In der Regel folgt ein Vorstellungsgespräch vor Ort.
  3. Bei gegenseitigem Interesse werden die Anmeldeformalitäten (inkl. Arztbericht) erledigt.
  4. Die Heimleitung entscheidet über eine Aufnahme/Ablehnung.
  5. Es findet ein weiteres Gespräch statt mit folgenden Inhalten: Vertragsentwurf, Kostengutsprache und Eintrittsdatum.
  6. Aufnahme des Klienten/der Klientin mit einer Probezeit von einem Monat.
  7. Bei bestandener Probezeit folgt anlässlich eines Rückblickgespräches der definitive Vertragsabschluss.

 

Finanzierung

Die Finanzierung des Aufenthaltes erfolgt durch die IV-Rente, Ergänzungsleistungen und den Kanton/DISG (Tagespauschale). Die Heimleitung stellt monatlich Rechnung an die Finanzverwalter der Behinderten. Die Krankenkasse sowie ein eigener Hausarzt sind Sache der Klienten. Weiter ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung beim Eintritt vorzuweisen. 

Novizonte – Sozialwerk | Wohngruppe für Behinderte | Ruopigenplatz 2 | 6015 Luzern | Tel. 041 250 46 37 | E-Mail